Dr. Helga Springinsfeld
Dr. Helga Springinsfeld

 

Die Vorteile einer Konsultation beim Wahlarzt sind mehr Zeit für Patientengespräche und Untersuchungen und somit die Möglichkeit, besser auf die Patienten einzugehen.

 

Darüber hinaus ist eine raschere Terminvereinbarung möglich, in der Regel fallen kürzere Wartezeiten an und Akutfälle können leichter eingeschoben werden.

 

 

Ich habe keine Kassenverträge.

 

Das Ordinationshonorar wird sofort nach der Ordination vom Patienten in bar ausgelegt (kein Bankomat und keine Kreditkarten!). Durch die Einreichung der Rechnung bei der entsprechenden Krankenkasse kann der Kassenanteil auf das Konto des Patienten refundiert werden.

 

Die Höhe der Refundierung wird von der Krankenkasse individuell berechnet. Die Patienten haben Anspruch auf einen Abrechnungsbescheid.

 

Die Abrechnung erfolgt bei den Gebietskrankenkassen quartalsmäßig alle 3 Monate (Ende März, Ende Juni, Ende September, Ende Dezember).

Alle anderen Krankenkassen verrechnen mit jedem Monatsende und Einreichungen können wir - meistens sehr rasch - für Sie erledigen.

 

Einreichungen für besondere Rezepte und Verordnungen sind bei der NÖGKK nur durch die Patienten selbst durchzuführen. Bei allen anderen Kassen können wir das für Sie erledigen.

 

Ich bin Wahlärztin.